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- Die EU trat am 01.11.1993 mit dem Vertrag über die
- Europäische Union in Kraft. Sie verfolgt als Ziele
- die Bildung einer Europäischen Wirtschafts- und
- Währungsunion (Einführung des EURO am 01.01.1999),
- die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in den
- Bereichen der Justiz und Inneres sowie eine
- gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Zu den
- Aufgaben zählen u.a. die beständige und ausgewogene
- Entwicklung der Wirtschaft, des sozialen Lebens
- und des Umweltschutzes in allen Teilnehmerstaaten.
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- Die Europäische Union (EU) beruht auf den drei
- Pfeilern: Europäische Gemeinschaft (EG), Gemeinsame
- Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der
- polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in
- Strafsachen.
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- Zu den Organen der EU gehören u.a. folgende
- Einrichtungen:
- Europäisches Parlament (EP)
- Europäischer Rat (ER)
- Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)
- Europäische Kommission (EU-Kommission)
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof (EuRH)
- Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA)
- Ausschuß der Regionen (AdR)
- Wirtschafts- und Finanzausschuß
- Europäische Investitionsbank (EIB)
- Europäischer Investitionsfond (EIF)
- Europäische Zentralbank (EZB)
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- Folgende Länder haben die Aufnahme in die EU
- beantragt: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen,
- Malta, Polen, Rumänien, Schweiz (Antrag ruht seit
- der Schweizer Volksabstimmung 1992 gegen das EWR-
- Abkommen), Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei,
- Ungarn und Zypern.
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